Die beiden Kaufverträge entsprechen dem Standard, vorgängige Offerten der AT.________AG existieren in den Akten nicht, was angesichts des Kaufpreises von total über CHF 4 Mio. Fragen aufwirft. Hingegen sind nach bekanntem Schema Baubeschriebe [pag. 1 1 272 f. und 1 1 325 f.] und Mietzinsvorschläge [pag. 1 1 271 und 1 1 324] vorhanden, das Vorgehen ist also das Typische. Hingegen – und das ist für die Schadensberechnung wesentlich – wurden die Geschäfte nicht vollständig vollzogen. Zwar wurde die F.________ Eigentümerin der Liegenschaften, im Grundbuch wurde der Eigentumsübergang vollzogen.