I.A./B.1.4. der Anklageschrift umfasst eigentlich zwei Liegenschaftsgeschäfte, denn die Liegenschaften R._____gasse __ und __ wurden mit einem Abstand von rund zwei Monaten gekauft. Offenbar fassten jedoch sowohl die F.________ (vgl. z.B. die Eingabe von Rechtsanwalt J.________ auf pag. 3 40 147) als auch die AT.________AG (vgl. deren Buchhaltung) die beiden Geschäfte zusammen, so dass dann auch teilweise in 103 den Gutachten / Bewertungen nicht unterteilt wurde. Aus dem Gutachten von DQ.