Ein solches Gefälle von fast einer halben Million Franken ist nicht im Ansatz mit im Wirtschaftsleben «normalen» Abweichungen zu erklären. Zusammenfassend erachtet es die Kammer als erstellt, dass die F.________ die Liegenschaft aufgrund der von den Beschuldigten zu verantwortenden unrealistischen Renditeberechnungen überbezahlte.