4.4.5. Fazit Dem von der F.________ bezahlten Kaufpreis von CHF 1'975'000.00 steht damit zum einen die Liegenschaft gegenüber, die zum Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr einen Verkehrswert von rund CHF 1'440'000.00 aufwies. Zum anderen sind die von der F.________ erhaltenen Leistungen aus der Mietzinsgarantie und die Zinszahlung miteinzubeziehen. Diese beliefen sich gemäss den übereinstimmenden Angaben im Schreiben der F.________ vom 27.08.2010 (pag. 182 Revisionsordner 2010 der CA.________AG) und der Buchhaltung der AT.________AG (pag. 1102 351 [pag. 5 2 154] und pag. 1102 350 [pag.