Der Ausreisser bezüglich des Studios bzw. der 1-Zimmer-Wohnung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die in den «Mietzinsvorschlägen» für diese Objekte auf je CHF 200.00 veranschlagte Nettomiete (d.h. weniger als 1/7 derjenigen der 4½-Zimmer- Wohnungen) zu tief gewesen sein dürften (Gutachter DP.________ ging von jeweils CHF 320.00 aus [pag. 3 97 017]). Diese wenig ins Gewicht fallende Abweichung bei den kleinen Studios ändert nichts daran, dass die dem Anlageausschuss vorgelegten Mietzinseinnahmen insgesamt – und ganz besonders hinsichtlich der bedeutsamen sechs 4½- Zimmer-Wohnungen – nicht realistisch waren und einzig dem Zweck dienten, den hohen Preis begründen zu können.