Hinzu kommt, dass dann, wenn mit dem Referenzzinssatz von DA.________, aber ansonsten den gleichen Zahlen wie Gutachter DP.________ gerechnet wird, sich eine Differenz von „nur“ rund CHF 50'000.00 ergibt, was zweifellos in einer üblichen Schätzungstoleranz liegt. Auch alle anderen Fragen bzw. Einwände der Parteien widerlegte Gutachter DP.________ schlüssig. Es geht denn auch nicht an, aus jedem Gutachten nur die für die Beschuldigten günstigsten Werte zu nehmen und diese neu „zusammenzumixen“, wie dies von der Verteidigung wiederholt getan wurde, da in jedem Gutachten letztlich eine Gesamtbeurteilung vorgenommen wird, die verschiedenste Aspekte beinhaltet.