4.4.2. Abstellen auf den Gutachter der Staatsanwaltschaft? Im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellte DP.________ das vom 15.08.2014 datierende Verkehrswertgutachten über die Liegenschaft Q._____strasse __ in Pieterlen (pag. 3 97 002 ff.). Der Gutachter ermittelte per 01.01.2009 einen Verkehrswert von CHF 1'440'000.00. Die von der Verteidigung eingereichte Immobilienbewertung der 100 DL.________GmbH kam per 06.12.2012 auf einen Verkehrswert von rund CHF 2'040'000.00 (pag. 3 81 066 ff.), in der am 18.08.2010 darüber erstellten, von der F.