5 2 113]). Da die Offerte vom 17.04.2007 stammt, muss daraus geschlossen werden, dass die AT.________AG ihrerseits die Liegenschaft erst kaufte, als sie bereits sicher wusste, dass sie diese für über eine Million Franken mehr an die F.________ verkaufen konnte. Angesichts dessen, dass sie anschliessend Sanierungsarbeiten von „nur“ CHF 404'452.00 verbuchte [S. 11 des Revisorenberichts; Tabelle auf pag. 5 2 107 mit Hinweisen auf die Buchhaltung], macht schon dies sehr stutzig bzw. ist ein recht gewichtiges Indiz dafür, dass die F.________ hier „über den Tisch gezogen“ werden sollte. Der Kaufvertrag enthält die übliche Splittung der Kaufpreissumme (vgl. zu den Details pag. 1 1 221 f.).