4.3.5. Fazit Damit gilt es auch für dieses Geschäft die Bilanz zwischen den vertraglichen Leistungen zu ziehen: Die F.________ erhielt für den bezahlten Kaufpreis von CHF 2'850'000.00 eine Liegenschaft, die per Übergang von Nutzen und Gefahr einen Verkehrswert von CHF 2'515'000.00 aufwies. Aus der Buchhaltung der AT.________AG geht hervor, dass zudem rund CHF 75'000.00 an Zinszahlungen (pag. 1016 065 [pag. 5 2 095], was auch mit der von der F.________ eingereichten Tabelle auf pag. 3 40 147 übereinstimmt) und CHF 32'134.00 aus der Mietzinsgarantie geleisteten wurden (pag. 1016 066 [pag. 5 2 096]; vgl. zu beidem auch S. 10 des Revisorenberichts).