inhaltlich falsch sein könnte. Wird der Bericht mit dem Baubeschrieb verglichen, so kann festgestellt werden, dass BW.________ zwar in anderen Worten und in anderer Reihenfolge, aber dennoch alles als „erledigt“ erwähnte, was auf dem Baubeschrieb aufgeführt war. Ob er effektiv an den angegebenen Daten die Baufortschritte geprüft hatte, lässt sich im Nachhinein nicht mehr bejahen, aber auch nicht widerlegen. Infolgedessen ist davon auszugehen, dass der Bericht inhaltlich korrekt ist. Er datiert vom 15.11.2007, war folglich offensichtlich für den Entscheid, die Liegenschaft in Niederwangen zu kaufen, nicht kausal. Einzig die Liegenschaften gemäss den Ziff.