Diese auch noch Jahre später erheblichen Differenzen zeigen sich sogar in den drei Beispielen, die Fürsprecher B.________ selektiv mit Hinweis auf den Mieterspiegel in seiner Tabelle aufgeführt hat (vgl. pag. 33 214). Dies umso mehr, als darin dem «Mietzinsvorschlag» für eine 3½-Zimmer-Wohnung (CHF 1'380.00) fälschlicherweise die – sogar dann immer noch deutlich tieferen – effektiven Mietzinseinnahmen einer (im Mieterspiegel als 4-Zimmer-Wohnung aufgeführten) 4½- Zimmer-Wohnung gegenübergestellt sind (vgl. pag. 3 40 722, wo die Wohnungen jeweils mit einem halben Zimmer «weniger» erfasst sind).