Dass auch nach einer aufwändigen Sanierung die Mietzinse nicht einfach verdoppelt werden können, ist offensichtlich. Aus der Liegenschaftsabrechnung (pag. 3 40 696 ff.) und dem Mieterspiegel der DN.________AG (pag. 3 40 722 ff.) geht weiter hervor, dass die vorgeschlagenen Mietzinse auch noch bis ins Jahr 2013 nicht erzielt werden konnten, wobei die Differenz je nach Wohnung bis zu CHF 200.00 betrug (vgl. insb. pag. 3 40 699, wonach die Einnahmen aus Vermietung 2012 CHF 156'720.00 betrugen). Diese auch noch Jahre später erheblichen Differenzen zeigen sich sogar in den drei Beispielen, die Fürsprecher B.___