An der Hauptverhandlung sagte A.________ aus, er habe Creditreform-Informationen eingeholt und die Homepage angeschaut, was nicht gerade überzeugend ist. Für sich allein lässt sich zwar aus der mangelhaften Dokumentation noch nichts ableiten, doch sie ist ein Indiz, das zum Gesamtbild beiträgt. Der Ablauf des Geschäfts entspricht ganz dem oben im allgemeinen Teil Geschilderten, darauf kann verwiesen werden. Auch in diesem Fall bezahlte die F.________ sämtliche Tranchen des Kaufpreises und die AT.________AG kam ihren Verpflichtungen ebenfalls nach, die Parteien waren also per Saldo aller Ansprüche auseinandergesetzt, bevor die Strafanzeige eingereicht wurde (vgl. pag. 3 40 147).