Die Zinszahlung auf der ersten Kaufpreistranche von CHF 1,3 Mio. betrug rund CHF 75'000.00. Es wird zugunsten der Beschuldigten auf diese Zahl, die sich aus dem Schreiben der F.________ vom 27.08.2010 ergibt («Abrechnung diverse Mietzinsgarantien», enthalten auf pag. 097 im [nicht nummerierten] Revisionsordner 2010 der CA.________AG [«Unterlagen Liegenschaften Revision, 2010»]; dieser Betrag stimmt auch mit der von Rechtsanwalt D.________ eingereichten Tabelle überein [pag.