In concreto stellte DA.________ beim Vergleich zwischen dem Baubeschrieb vom 19.04.2007 und den tatsächlich durchgeführten Arbeiten fest, dass das Satteldach nur repariert und nicht saniert worden sei und ein neuer Tumbler fehle, ansonsten seien die Arbeiten wie aufgeführt erledigt worden. Er kam weiter zum Schluss, dass sämtliche im Bericht von BW.________ genannten Arbeiten auch effektiv ausgeführt worden seien. Da BW.________ sich zum Dach nicht äusserte und auch Waschmaschine / Tumbler nicht erwähnte, ist diese Feststellung zweifellos richtig. Beweiswürdigend ist daher festzustellen, dass der Bericht von BW.________ inhaltlich nicht zu bemängeln ist.