94 schläge» nicht realistisch waren und die höheren Mietwerte in den Bewertungen der DM.________GmbH und der DL.________GmbH offensichtlich nicht zutreffen können. Einen anderen Schluss lassen auch die von Fürsprecher B.________ der Kammer eingereichten – und wie bereits festgehalten, für die Abschätzung der im Juni 2008 realistischen Mietzinse kaum geeigneten (Ziff. 3.2.5.4 oben) – Comparis-Zahlen, wonach 2015 und 2016 einzelne Wohnungen für einen Mietzins angeboten wurden, der sich nicht mehr so deutlich unterhalb der «Mietzinsvorschläge» bewegte (pag. 33 214 und 33 218), nicht