Auch 2014 waren die Mietzinse noch auf diesem tiefen Niveau, was sich aus dem von der Liegenschaftsverwalterin, der DN.________AG, der Staatsanwaltschaft eingereichten Mieterspiegel ergibt ([nicht nummerierter] schwarzer Ordner Staatsanwaltschaft [«Untersuchung W 10 113, Loseblatt-Unterlagen Lieferungen 2014»] pag. 131). Aus der Buchhaltung der AT.________AG lässt sich sodann entnehmen, dass diese 2007 Mietzinseinnahmen von CHF 36'920.00 verbucht hatte (pag. 1013 306 [pag. 5 2 018]). Im Kaufvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass die AT.________AG ab dem 01.04.2007 für die Mietzinseinnahmen anspruchsberechtigt ist (pag.