Weiter kam mit DA.________ auch der zweite amtlich eingesetzte Gutachter, der sich mit der Liegenschaft befasste, auf ganz ähnliche Zahlen. In seinem Gutachten ermittelte er per 01.06.2012 für jede der Wohnungen realisierbare Mietzinse deutlich unter den «Mietzinsvorschlägen» und einen Mietwert von CHF 84'744.00 (pag. 3 64 112). Auch 2014 waren die Mietzinse noch auf diesem tiefen Niveau, was sich aus dem von der Liegenschaftsverwalterin, der DN.________AG, der Staatsanwaltschaft eingereichten Mieterspiegel ergibt ([nicht nummerierter] schwarzer Ordner Staatsanwaltschaft [«Untersuchung W 10 113, Loseblatt-Unterlagen Lieferungen 2014»] pag.