Dass es sich folglich nicht um objektive Zahlen handelt, ist offensichtlich. Die „Marktwertschätzung“ der DM.________GmbH ist zwar wesentlich sorgfältiger gemacht, sie geht jedoch von den von der AT.________AG garantierten Mietzinsen aus und kommt daher logischerweise auf einen Verkehrswert, der praktisch dem Kaufpreis entspricht […].