Damit ist aber auch gleich gesagt, dass das Gericht nicht auf die von der Verteidigung eingereichten Bewertungen der DL.________GmbH und DM.________GmbH abstellt. Dazu ist festzuhalten, dass die Bewertungen der DL.________GmbH per Dezember 2012 erfolgten, und damit mehr als vier Jahre nach dem massgeblichen Stichtag. Schon dies lässt deren Zahlen nur beschränkte Aussagekraft zukommen.