- Ein Vergleich des vom Gutachter ermittelten Verkehrswerts mit den übrigen sich in den Akten befindlichen Verkehrswerten zeigt, dass Gutachter DB.________ zu sehr ähnlichen Werten kam wie der baufachliche Gutachter DA.________ [pag. 3 64 113], die Differenz begründet sich primär im etwas tieferen Mietwert. Er liegt aber deutlich über dem Wert von DK.________AG (und damit über dem Parteigutachten der Privatklägerschaft), die eher tiefe Werte angeben, d.h. sein Verkehrswert lässt sich problemlos plausibilisieren.