- Aus der Korrespondenz in den Akten [vgl. pag. 3 92 001 ff.] ergibt sich, dass gerade Gutachter DB.________ sehr intensiv darum bemüht war, alle relevanten Unterlagen für sein Gutachten von der Staatsanwaltschaft erhältlich machen zu können, er gab sich nicht mit einer „simplen“ Besichtigung zufrieden und stellte auch nie nur auf Parteibehauptungen ab. Mit anderen Worten ist aus den Akten gut erkennbar, dass er sehr gründlich arbeitete. - Das Gutachten ist detailliert und nachvollziehbar, sämtliche Schlussfolgerungen sind begründet und belegt. Es überzeugt inhaltlich vollumfänglich.