Zur Beurteilung der soeben dargelegten Beweisfragen liegen der Kammer wie schon der Vorinstanz eine Vielzahl von, vor allem objektiven, Beweismitteln vor. Neben den jeweiligen Kaufverträgen, einem bei allen Geschäften vorliegenden Dokument «Mietzinsvorschläge nach Sanierung» und den in den meisten Fällen ebenfalls in den Akten befindlichen rudimentären Baubeschrieben und später verfassten Berichten von BW.________ sind vor allem eine Vielzahl von Gutachten und Schätzungen zum Verkehrswert der Liegenschaften zu würdigen. Im Vordergrund stehen die jeweils von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Verkehrswertgutachten.