Dabei gilt es schwergewichtig den Wert der vertraglichen Leistungen der AT.________AG, insbesondere den Wert der Liegenschaften, beweiswürdigend zu analysieren. Entsprechend dem überzeugenden Aufbau der vorinstanzlichen Begründung werden dabei jeweils in einem ersten Schritt der Ablauf und allfällige Besonderheiten des Geschäfts dargestellt, gefolgt von der Frage, ob auf das von der Staatsanwaltschaft eingeholte Verkehrswertgutachten abgestellt werden kann. Drittens ist zu beurteilen, ob die jeweils vorgelegten «Mietzinsvorschläge nach Sanierung» realistisch waren oder nicht und viertens – sofern ein solcher überhaupt besteht – ist kurz auf den Bericht von BW.________ einzugehen.