Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft in allen Fällen auf die durch sie für jedes der Objekte eingeholten Verkehrswertgutachten. Vor diesem Hintergrund ist in einem zweiten Teil der Beweiswürdigung auf die Liegenschaftsgeschäfte im Einzelnen einzugehen, wobei sie, der Darstellung in der Anklageschrift folgend, in dreizehn Ziffern behandelt werden. Dabei gilt es schwergewichtig den Wert der vertraglichen Leistungen der AT.________AG, insbesondere den Wert der Liegenschaften, beweiswürdigend zu analysieren.