4.1. Vorbemerkungen und Beweismittel In der Anklageschrift wird den Beschuldigten in dreizehn Ziffern für die insgesamt fünfzehn Liegenschaftsgeschäfte jeweils vorgeworfen, der tatsächliche Wert der jeweiligen Liegenschaft (per Übergang von Nutzen und Gefahr) habe nicht dem von A.________ namens der F.________ vereinbarten Kaufpreis entsprochen, wobei die Differenz jeweils als Deliktssumme aufgeführt wird (Ziff. I.A./B.1.1–1.13). Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft in allen Fällen auf die durch sie für jedes der Objekte eingeholten Verkehrswertgutachten.