Auch wenn er wusste, aus den abgegebenen Mietzinsgarantien wohl stets Zahlungen leisten zu müssen, war er überzeugt, aus dem ganzen Geschäft mehr als gut zu verdienen, da die Kaufpreise wesentlich zu hoch waren. Die Kritik der Verteidigung (vgl. pag. 33 263) am entsprechenden beweiswürdigenden Schluss der Vorinstanz (vgl. pag. WSG 29 126) ist nicht nachvollziehbar. Denn die (meistens wenige Tage) nach den Geschäftsabschlüssen von C.________ ausbezahlten hohen Provisionen lassen sich nicht anders erklären, als dass er selber der Überzeugung war, dass sich die Geschäfte für ihn allemal lohnen werden. Bei der Frage nach den Motiven muss nicht gross spekuliert werden, denn andere als rein