Er wusste das nicht nur aufgrund der jeweils ausbezahlten Provisionen. Denn ihm war zudem bekannt, zu welchem Preis die AT.________AG die Liegenschaften jeweils ankaufte und er konnte als Bauunternehmer – als eigentlicher Sanierungsspezialist, wie er sich vor der Kammer ausgab (vgl. pag. 33 188, Z. 28 f.) – konkret abschätzen (und danach sogar direkt beeinflussen), welche Kosten für die im Baubeschrieb zugesicherten Sanierungsarbeiten auf ihn zukommen. Auch wenn er wusste, aus den abgegebenen Mietzinsgarantien wohl stets Zahlungen leisten zu müssen, war er überzeugt, aus dem ganzen Geschäft mehr als gut zu verdienen, da die Kaufpreise wesentlich zu hoch waren.