bzw. der AT.________AG an A.________ und die bereits ausführlich erörterten Umstände in diesem Zusammenhang (Ziff. 3.2.4.2 oben). Ab dem ersten und für jedes weitere Geschäft flossen zwischen den Beschuldigten hohe Provisionen darauf – bar, schwarz und hinter dem Rücken der F.________. Die Geschehnisse sind nicht anders zu erklären, als dass die Beschuldigten die F.________ täuschen und schädigen wollten. 89 3.2.7.2. Konkrete Schlüsse Nach dem Gesagten bestehen für die Kammer keine Zweifel daran, dass A.___