- Obwohl der besondere Fokus der F.________ auf der künftigen Ertragskraft der Objekte lag, wurde nicht ernsthaft versucht, zu ermitteln, welche Mietzinse nach den Sanierungen möglich und nachhaltig erzielbar sind. An den im Anlageausschuss als Entscheidgrundlage präsentierten «Mietzinsvorschlägen nach Sanierung» – deren Zuverlässigkeit durch die verkäuferseitig abgegebene Garantie sogar noch bekräftigt worden war – hatten die Beschuldigten zuvor «geschraubt» bzw. über deren Höhe verhandelt, sodass der vorgeschlagene Kaufpreis entsprechend den Renditevorgaben bzw. Renditeerwartungen der F.______