in diesem Zusammenhang. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich keine «ordentlichen» Unterlagen wie Offerten, umfangreiche Verhandlungsdokumentationen, Marktwertanalysen, Mieterspiegel, Nebenkostenabrechnungen, Pläne für die Sanierungen etc. finden lassen. Aus den Immobilienbewertungen der DG.________(Bank) zu den 88 «alten» Liegenschaften der F.________ muss A.________ zweifellos bekannt gewesen sein, wie solche summarischen Bewertungen, Grobanalysen oder Zweitmeinungen, allenfalls auch innert weniger Tage oder Wochen, eingeholt werden können.