_ mit den Geschäften täuschen oder schädigen wollen. Wie schon die Vorinstanz überzeugend aufgezeigt hat, bestehen aber gleich mehrere gewichtige Indizien, aus denen sich in ihrer Gesamtheit ein klares Bild über diese inneren Tatsachen ergibt. Kein solches Indiz sieht die Kammer zwar, entgegen der Vorinstanz (vgl. pag. WSG 29 138), in der Vehemenz, mit der (nach Bekanntwerden der Vorwürfe) seitens der F.________, insbesondere auch durch CF.________ und I.________, gegen A.________ vorgegangen wurde und wird. So wahrhaftig die darin zum Ausdruck kommende Enttäuschung aufzeigt, wie fest die beiden A.