Die Kammer schliesst sich diesen differenzierten und überzeugenden vorinstanzlichen Erwägungen zur Rolle von BW.________ an. Dass sich seine Aufgabe nicht lediglich in einer Schluss- bzw. Abnahmekontrolle erschöpfte, sondern es insbesondere auch um eine Begleitung der Sanierungsarbeiten ging, zeigen auch seine Honorarrechnungen für «Lie- genschafts- Sanierungsbegleitung und Abnahme», wie sie für einzelne Liegenschaften vorliegen (Liegenschaft Bellmund, datierend 25.11.2009 [pag. 1 1 438]; Liegenschaften R._____gasse __ Thun, datierend vom 22.12.2009 [pag. 1 1 274]; Liegenschaften X._____strasse __ Heimberg, datierend vom 28.12.2009 [pag. 1 1 573]).