sagte sinngemäss, er habe mindestens einen der Berichte von BW.________ gesehen und dieser habe dazu beigetragen, dass sich A.________ gegenüber I.________ habe rechtfertigen können. Aus der Chronologie ergibt sich, dass der erste Bericht am 15.11.2007 vorlag, also nach dem Abschluss der ersten neun Geschäfte. Für die Geschäfte zwischen anfangs Mai 2007, als I.________ die Einsetzung eines Baufachmanns verlangte und November 2007 (also die Ziff. I.A./B.1.4. – I.A.B.1.7. und I.A./B.1.9. der Anklageschrift betreffend) hatte bereits das Wissen, dass BW.________ „an der Arbeit“ war, eine [für] I.________ und CF.________ beruhigende Wirkung.