- Zur Bedeutung der Berichte für die konkreten Kaufentscheide (pag. WSG 29 135 f.): In der Anklageschrift wird grundsätzlich zutreffend umschrieben, dass die Berichte den restlichen Mitgliedern des Anlageausschusses den Eindruck vermittelt hätten, die Liegenschaftsgeschäfte würden in geordneten Bahnen verlaufen. Das Gericht kam zum Schluss, dass nicht der Inhalt der Berichte als solcher massgebend war, sondern der Umstand, dass A.________ einen in den Augen von I.________ und CF.________ vertrauenswürdigen Architekten mit der Überprüfung der Sanierung beauftragt hatte. Damit zerstreute er insbesondere bei I.________ aufkommendes Misstrauen.