- Zum (teilweise korrekten, meistens aber falschen und flüchtigen) Inhalt der Berichte (pag. WSG 29 135): BW.________ bestritt vehement, dass er Gefälligkeitsgutachten erstellt habe und auch A.________ bestritt, dass er BW.________ dafür bezahlt habe, Dinge als ausgeführt zu beschreiben, die gar nicht ausgeführt worden seien. Weiter unten bei den Ausführungen zu den einzelnen Liegenschaften wird jeweils separat auf die Inhalte der Berichte von BW.________ eingegangen (Ziff. IV.A.3.1.-3.13. [hier Ziff.