_ zu zweifeln und stellt auf sie ab. Denn seine Aussagen sind differenziert, nachvollziehbar, überzeugend und durchaus nicht nur „im Sinne der Privatklägerschaft“ erfolgt. Zudem ist anzumerken, dass BW.________ beim K.________ Bauleiter war, weshalb es für I.________ naheliegend gewesen sein dürfte, dass BW.________ auch die 13 Liegenschaftsgeschäfte begleitete und die Sanierung nicht nur überwachte. I.________ ging folglich davon aus, dass ein unabhängiger Baufachmann den Bau begleiten und prüfen werde, ob C.______