Die Frage, welchen Auftrag BW.________ tatsächlich hatte, ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Verständnis seines Auftrags durch die übrigen Ausschussmitglieder. Für CF.________ war BW.________ zwar ein „wichtiger Begriff“, er konnte jedoch nicht mehr genau sagen, welches die Aufgaben von BW.________ im Zusammenhang mit den Liegenschaftskäufen gewesen seien.