3.2.6. Die Rolle von BW.________ A.________ soll – so der Vorwurf in der Anklageschrift – als Massnahme zur Verhinderung der Überprüfung der Kaufgeschäfte den langjährig für die F.________ und die BD.________-Gruppe tätigen Architekten BW.________ zur Berichterstattung der Sanierungsarbeiten beigezogen haben, wobei dessen Berichte nach den Erwartungen der restlichen Mitglieder die Baubegleitung hätten dokumentieren sollen. Die Berichte – so wird in der Anklageschrift weiter festgehalten – seien zwar, mangels Angaben zu Wert von Liegenschaften und Sanierungen, für die Entscheidfindung hinsichtlich der Kaufpreise ungeeignet gewesen.