Der Schaden beläuft sich insgesamt auf rund CHF 4,9 Mio. (abgerundet von CHF 4'909'000.00), wobei sich dieser bei vollständiger Abwicklung aller Geschäfte mindestens noch um weitere CHF 1,5 Mio. (abgerundet von CHF 1'599'000.00) erhöht hätte. Aus diesen klaren Differenzen der danach erfolgten Erfüllungsleistungen muss geschlossen werden, dass schon die jeweils vereinbarten Kaufpreise bei Vertragsschluss übersetzt waren, ja zumeist sogar in einem eklatanten Missverhältnis zu den vertraglichen Leistungen der AT.________AG standen. Dies umso mehr, als ein Teil der Mietzinsgarantien nachträglich verlängert worden war und dadurch die negativen Folgen für die F.______