82 Festhalten an einem (zumindest für sie) nicht verbindlichen (weil zivilrechtlich ungültigen) Vertrag. Die Kammer folgt also auch insofern der Einschätzung der Vorinstanz, dass sich der (strafrechtliche) Schaden nach der Einreichung der Anzeige nicht mehr vergrössert haben kann. Das hat für die Liegenschaftsgeschäfte, die nicht vollständig abgewickelt wurden, Folgendes zur Konsequenz: