Differenz zwischen dem Nennwert der Garantie und den tatsächlich erzielten Mietzinsen. Bei der Frage, in welchem Umfang der erwähnte Zins – gewissermassen als Gegenleistung für die Kaufpreiszahlung – berücksichtigt wird, weicht die Kammer indessen leicht von den vorinstanzlichen Überlegungen ab. Massgebend ist auch hier die Optik der F.________. Und in dieser Optik waren die hohen 5% zwar durchaus ein Mehrwert, der von CF.________ und I.________ im Rahmen des «Gesamtpakets» auch als solcher verstanden wurde.