Die Kammer stellt damit auf die schlüssigen Verkehrswertgutachten ab. Da es sich bei den gutachterlich ermittelten Zahlen nicht um Ergebnisse einer exakten Wissenschaft, sondern letztlich um Schätzungen handelt, ist damit zwar nicht der genaue Verkehrswert, aber immerhin eine (sehr) konkrete Grössenordnung desselben bekannt.