Abstellen auf die von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachten Die Staatsanwaltschaft hat für sämtliche Liegenschaften detaillierte Gutachten über den Verkehrswert per Übergang von Nutzen und Gefahr eingeholt. Auf die Gutachten wird noch weiter unten bei der Behandlung der einzelnen Ziffern der Anklageschrift einzugehen sein. Allgemein kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Gutachterinnen und Gutachter erfahrene, ausgewiesene und ortskundige Fachleute sind, die in einem transparenten Verfahren ausgewählt wurden (vgl. zur aufwändigen Evaluation und Beauftragung der Experten, pag. 3 90 001 ff.; die entsprechenden Gutachtensaufträge finden sich auf pag. 3 91 001 ff.).