und vor allem, als Pensionskasse, mit den ihr ab diesem Zeitpunkt zustehenden Mietzinsen Erträge zu erwirtschaften. Im damaligen Verkehrswert sind die tatsächlich erfolgten Sanierungsarbeiten, selbst angeblich erbrachte Mehrleistungen, wertmässig berücksichtigt. Dies unabhängig davon, ob damit ein Wertzuwachs erzielt oder dadurch der Zustand der Immobilie erhalten, d.h. ein Wertverlust verhindert wurde bzw. werden sollte. Eine zusätzliche Berücksichtigung irgendwelcher Sanierungswerte ist daher nicht nötig. Der Wert der tatsächlich erfolgten Leistung der AT.________AG wird durch den Verkehrswert der jeweiligen Liegenschaft im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr verlässlich