Sie kaufte nicht eine unsanierte Liegenschaft, um diese anschliessend durch die AT.________AG oder sogar durch einen Dritten sanieren zu lassen, sondern machte die sanierte Liegenschaft als Ganzes zur Vertragsleistung der AT.________AG, während sie sich zur Leistung des pauschalen Kaufpreises, ohne jede Ausscheidung auf die Sanierung, verpflichtete. Der Fokus der F.________ lag eindeutig und auch für die AT.________AG erkennbar darauf, mit den als Kaufverträge ausgestalteten Geschäften in absehbarer Zeit, nämlich jeweils ab dem vereinbarten Übergang von Nutzen und Gefahr, über die sanierte Liegenschaft zu verfügen