Zunächst lassen die gesamthaften Berechnungen von Fürsprecher B.________ 79 dazu, mit denen alle fünfzehn Liegenschaftsgeschäfte über einen Kamm geschoren werden, ausser Acht, dass die Geschäfte je für sich und nicht als «Gesamtpaket» beschlossen worden sind. Vor allem aber ist nicht ersichtlich, weshalb der von der F.________ erlittene Schaden aufgrund der Aufwände aufseiten der AT.________AG – insbesondere der tatsächlichen Anschaffungs- und Sanierungskosten – bestimmt werden soll. Diese Kosten waren für die F.________ gerade nicht von Bedeutung.