Wertdifferenzen zwischen dem Kaufpreis und den Verkehrswerten / Berücksichtigung der weiteren vertraglichen Gegenleistungen In der Anklageschrift wird den Beschuldigten vorgeworfen und für jedes der Liegenschaftsgeschäfte konkret aufgeführt, dass die Verkehrswerte der von der AT.________AG an die F.________ verkauften Liegenschaften wesentlich unter den vereinbarten Kaufpreisen gelegen hätten (vgl. dazu die Tabelle auf S. 33 der Anklageschrift). Im Umfang der gesamthaften Differenz von CHF 10'919'000.00 habe die F.________ einen Schaden erlitten, welcher auch als Gesamtdeliktssumme aufgeführt ist (Ziff. I.A./B.1.1–1.13 der Anklageschrift).