77 Kaufpreistranchen stellen zwar durchaus ein Aktivum dar. Bestand und Bedeutung ist aber zwischen der AT.________AG und der F.________ strittig und offenbar auch Gegenstand des hängigen Zivilverfahrens vor Handelsgericht (vgl. die Angabe von Rechtsanwalt BB.________, wonach die F.________ vor Handelsgericht die nicht befriedigte Forderungen mit Schadenersatzforderungen zur Verrechnung gebracht habe, pag. 33 209). Selbst unter Ausserachtlassung dieser Schlusszahlungen ist immer noch von einem sehr grossen Gewinn von fast CHF 6 Mio. auszugehen, was nicht vereinbar ist mit den Aussagen von C.___