In diesen ertragsreichen Jahren wird C.________ die Aufwände sicherlich nicht zu tief bzw. die Gewinne – quasi «in dubio pro fisco» – künstlich zu hoch verbucht haben, zumal er im Zusammenhang mit den CHF 3,1 Mio., dem Liegenschaftsgeschäft Magadino und der fiskalisch motivierten, aber letztlich gescheiterten Sitzverlegung seiner Gesellschaft in den Kanton Zug seine Bereitschaft für steuerliche «Optimierungen» gleich mehrfach eindrucksvoll unter Beweis stellte. So bestätigte C.________ vor der Vorinstanz, dass es über die Buchhaltung hinaus keine Sanierungskosten gab (vgl. pag. WSG 28 184, Z. 371), womit darin insbesondere die immer wieder geltend gemachten angeblichen Mehrleistungen